Die wenig bekannte Alternative zur AÜG-Lizenz in Deutschland

Es gibt viele überzeugende Gründe, die für eine Expansion Ihres Unternehmens nach Deutschland sprechen. Die meisten Menschen glauben jedoch, dass bei Fehlen einer eigenen Niederlassung im Land die einzige Möglichkeit, Arbeitskräfte in Deutschland zu beschäftigen , eine AÜG-Lizenz sei. Und die AÜG-Lizenz in Deutschland ist mit einer großen Einschränkung verbunden, nämlich einer maximalen Vertragslaufzeit von 18 Monaten.

Aber es gibt noch eine andere, völlig legale Möglichkeit, die Ihnen vielleicht nicht bekannt ist. Anstelle einer befristeten Beschäftigung über eine AÜG-Lizenz kann Ihr internationales Unternehmen projektbezogene Dienstleistungen an ein Beratungsunternehmen (oder eine GmbH) outsourcen.

Sehen wir uns die beiden Optionen genauer an.

Verwendung einer AÜG-Lizenz in Deutschland 

Die AÜG-Lizenz ermöglicht eine vorübergehende oder befristete Beschäftigung in Deutschland ohne eine eigene Niederlassung im Land. 

Es handelt sich um eine Dreiecksbeziehung, bei der ein Personaldienstleister wie Safeguard Global über sein eigenes Unternehmen eine Arbeitskraft im Namen des Kundenunternehmens einstellt. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung kommunizieren und arbeiten alle drei Parteien zusammen, um sicherzustellen, dass die Arbeit für den Kunden erledigt wird. Die arbeitsrechtliche Haftung ist gleichmäßig auf alle drei Parteien verteilt.

Die Arbeitnehmerüberlassung ist auf maximal 18 Monate begrenzt, danach muss das Kundenunternehmen entweder:

  • den Vertrag beenden;
  • den Vertrag für mindestens 6 Monate pausieren lassen;
  • oder die Arbeitskraft über sein eigenes Unternehmen in Vollzeit fest anstellen.

Möchte der Kunde eine AÜG-Arbeitskraft vor Ablauf des Vertrages der Arbeitskraft kündigen, ist der Endkunde rechtlich für Abfindung und etwaige Streitigkeiten mit der Arbeitskraft verantwortlich. Natürlich leisten seriöse Personaldienstleister Unterstützung, um eine gesetzeskonforme Kündigung herbeizuführen, aber wenn die Arbeitskraft mit der Kündigung und/oder der Abfindung unzufrieden ist, wird die eigentliche Haftung gegenüber dem Endkunden geltend gemacht.

Es gibt einige Szenarien, bei denen es für Ihr internationales Unternehmen sinnvoll ist, deutsche Fachleute über eine AÜG-Lizenz zu beschäftigen:

  • Wenn Sie nach Deutschland expandieren wollen, aber noch dabei sind, eine deutsche Niederlassung zu gründen, ist es schneller und einfacher, Personal mit einer AÜG-Lizenz einzustellen. Das ist für den Anfang ausreichend, während Sie Ihre Niederlassung in Deutschland zum Laufen bringen.
  • Wenn Sie bereits eine Niederlassung in Deutschland haben, können Sie vorübergehend Arbeitskräfte für bestimmte Rollen einstellen, die Sie nicht ständig benötigen. Zum Beispiel eine IT-Fachkraft für eine bestimmte technische Erweiterung oder einen zeitlich befristeten Auftrag. 
  • Eine AÜG-Lizenz bietet eine vorübergehende Lösung, um den lokalen Markt zu testen. Während der 18 Monate kann Ihr Unternehmenprüfen, ob es eine eigene deutsche Niederlassung oder Tochtergesellschaft gründen will.
  • Die AÜG-Lizenz ist eine weit verbreitete Lösung für die Beschäftigung von Außendienstkräften, die Ihr Unternehmen benötigt, um Dienstleistungen für Kunden in Deutschland zu erbringen. Beispielsweise wenn Sie einen Ingenieur, Techniker, Mechaniker, Maschinenprüfer oder Geologen vor Ort benötigen. Oder Sie brauchen eine Vertriebskraft, die prüft, wie die Lösungen bei einem Kunden installiert werden.

Viele Menschen – auch einige unserer Wettbewerber – glauben, dass die AÜG die einzige Möglichkeit sei, in Deutschland ohne eigene Niederlassung zu arbeiten. Doch entgegen der landläufigen Meinung ist dies nicht der Fall.

Nutzung von Beratungsdienstleistungen in Deutschland 

Was hat es dann mit Beratung auf sich? 

Eine Beratungsvereinbarung ermöglicht es einem internationalen Unternehmen, projektbezogene Arbeit an einen Arbeitgeber mit deutscher Niederlassung, wie Safeguard Global, auszulagern.  Kundenunternehmen (z. B. Sie!) lagern Projekte an uns aus, und wir stellen die für die Durchführung dieser Projekte erforderlichen Arbeitskräfte als unsere eigenen festangestellten Vollzeit-Arbeitnehmer:innen ein.

Nehmen wir an, Ihr Unternehmen muss einen IT-Auftrag in Deutschland ausführen, für den 10 Leute benötigt werden. Wir finden die für das Projekt geeigneten Ressourcen, stellen die Arbeitnehmer:innen als unsere eigenen ein, managen diese Arbeitnehmer:innen und ihre Einsätze usw. Diese Arbeitnehmer:innen erhalten alle Arbeitgeber- und Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung usw.

Durch den Beratungsansatz gibt es keine Begrenzung auf 18 Monate. Safeguard Global kann die Arbeitnehmer:innen auf unbestimmte Zeit einstellen, und die Kundenprojekte können so lange wie nötig dauern (mit Kontinuität bei den Hauptakteuren).

Ein weiterer wichtiger Unterschied ist die Haftung. Bei einer Beratungsvereinbarung haftet zu 100 % der Beratungsanbieter (Safeguard Global) für das Beschäftigungsverhältnis – und nicht Sie.

Es kann für Ihr internationales Unternehmen sinnvoll sein, eine Beratungsvereinbarung in Deutschland einzugehen, wenn:

  • Sie Aufgaben von Spezialisten in Deutschland ausführen lassen möchten und die Befürchtung haben, dass ein befristeter Arbeitsvertrag (über AÜG) Sie bei der Auswahl Ihrer Ressourcen zu sehr einschränkt.
  • Sie ein neues Projekt auf dem lokalen Markt entwickeln müssen , aber keine Haftung für das Beschäftigungsverhältnis übernehmen wollen.  Bei Beratungsdienstleistungen übernimmt Safeguard Global die 100%ige Haftung für die Arbeitskräfte und führt das Projekt in Ihrem Namen vor Ort durch.

 

AÜG
Beratungsdienstleistungen

Beschäftigungsbedingungen

18 Monate Festanstellung, Zeitarbeit

Unbeschränkte Festanstellung in Vollzeit

Haftung

Auf drei Parteien verteilt

100 % beim festen Arbeitgeber

Managt die Arbeitskräfte

Arbeitgeber und Kundenunternehmen

Arbeitgeber (Safeguard Global)

 

Ist eine AÜG-Lizenz nicht die einzige legale Möglichkeit in Deutschland? 

Nein, das AÜG ist nicht die einzige legale Möglichkeit. AuchBeratungsdienstleistungen sind eine völlig legale Möglichkeit, in Deutschland Arbeiten erledigen zu lassen. 

Wenn Sie das Dreiecksverhältnis mit gemeinsamer Haftung und der Möglichkeit, nach 18 Monaten zu kündigen, wünschen, ist Ihre einzige rechtliche Option die AÜG-Lizenz. Die Erbringung projektbezogener Dienstleistungen gilt jedoch nicht als Arbeitsverhältnis. 

In unseren Beratungsverträgen stellen wir die Beschäftigten als unsere eigenen Vollzeit-Arbeitnehmer:innen ein. Wir haben Personal in Deutschland, das diese Beschäftigten führt und ihnen ihre Projekte zuteilt, Fristen und Kosten überwacht, Urlaub genehmigt usw. Sie sind zu 100 % Arbeitnehmer:innen von Safeguard Global.

Beachten Sie: Ein Beratungsunternehmen ist KEIN Employer of Record. Es ist KEIN Personalleasingunternehmen. Ein Unternehmen wie Safeguard Global, das Beratungsdienstleistungen auf dem deutschen Markt anbietet, ist offizieller Arbeitgeber für unbefristet angestellte Vollzeit-Arbeitnehmer:innen.

Vorteile des Outsourcings von Projekten 

In vielen Fällen ist ein befristeter AÜG-Vertrag genau das Richtige. Es gibt allerdings einige Vorteile, die eher für Beratungsdienstleistungen sprechen.

Der deutlichste Vorteil ist, dass wir Beschäftigte auf unbestimmte Zeit einstellen können. Es gibt keine Beschränkung auf 18 Monate, so dass die Kontinuität Ihres Projekts sichergestellt ist.

Bei einem Beratungsvertrag ist auch die Haftung ein großer Vorteil. Wenn Beschäftigte gekündigt werden oder sie eine Entschädigung für einen Unfall, eine Krankheit oder eine Verletzung benötigen, dann sind wir in der Verantwortung und nicht Sie. 

Und zu guter Letzt: Deutsche Spitzenkräfte erwarten in der Regel Stabilität und Arbeitgeber- bzw. Sozialleistungen. Wir bieten unbefristete Arbeitsverträge mit den Leistungen, die lokale Kräfte  erwarten, und  stellen dadurch sicher, dass Sie die Ressourcen erhalten, die Sie für Ihre komplexen Projekte benötigen. 

Wird sich die AÜG-Höchstdauer von 18 Monaten jemals ändern?

Wahrscheinlich – aber wer weiß, wann es so weit ist? Die Pandemie hat eine Homeoffice-Welle in Gang gesetzt, und die Menschen wollen nicht mehr wie früher im Büro arbeiten. Alle Arten von Beschäftigungsnormen sind im Wandel begriffen, und die 18-monatige Befristung ist ein einschränkender Faktor, der für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht sinnvoll ist.

Aber im Moment haben Sie nur die Wahl zwischen zwei Optionen: AÜG und Beratung. Wir bieten beides an. Sie können also wählen – und wir kümmern uns um alle deutschen Gesetze und kulturellen Normendeutsche Arbeitgeberabgaben und andere komplizierte Themen.  

Sprechen Sie mit einem Global Solutions Advisor,  um mehr über die Feinheiten der Beschäftigung von Arbeitskräften in Deutschland zu erfahren.