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Hire in Employer of Record Griechenland

EOR in Griechenland
Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Griechenland expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.
Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Griechenland einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.
Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Griechenland und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.
Einstellung in Griechenland
Das griechische Arbeitsrecht umfasst zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die sich mit individuellen und kollektiven Arbeitsfragen befassen. Verschiedene Reformen wurden als Bedingung für das Rettungspaket der Europäischen Union und des Internationalen Währungsfonds von 2010 eingeführt.
Aufgrund der verschiedenen und laufenden Reformen und der Last, die auf den Arbeitgebern lastet, ist es hilfreich, einen Partner mit Erfahrung im Bereich der Beschäftigung im Land zu finden. Als Ihr Employer of Record und PEO in Griechenland können wir sicherstellen, dass jeder Vertrag für jede Arbeitskraft alle Anforderungen erfüllt. Wir beraten Sie auch in Bezug auf kulturelle Normen und bewährte Einstellungspraktiken und halten Sie über Änderungen beim Arbeitsrecht auf dem Laufenden.
Arbeitsverträge in Griechenland
Wenn Sie planen, in Griechenland Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige allgemeine Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.
Arbeitszeiten
Arbeitsverträge in Griechenland müssen die Anforderungen an die Arbeitszeit von Beschäftigten genau festlegen. Auch wenn die Norm 40 Stunden in einer Fünf-Tage-Woche ist, kann im Rahmen eines Arbeitsvertrags eine Sechs-Tage-Woche mit 48 Stunden ausgehandelt werden. Der Sonntag ist ein Feiertag.
Entlohnung
Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte in Griechenland sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Am 1. April 2024 wurde der monatliche Mindestlohn von 780 € auf 830 € erhöht.
- Jegliche Arbeit, die über 45 Stunden in der Woche hinausgeht, muss als Überstunden mit 40 % über dem normalen Stundensatz für bis zu 150 Stunden im Jahr bezahlt werden. Alle Überstunden, die 150 Stunden im Jahr überschreiten, werden mit 60 % über dem Stundensatz vergütet.
- Beschäftigte, die an Sonntagen oder anderen Feiertagen arbeiten müssen, erhalten 75 % mehr als den regulären Lohn.
- Das Gehalt muss mindestens monatlich gezahlt werden.
Als Ihr Employer of Record in Griechenland können wir Ihnen Ressourcen und Einblicke in die Mitarbeitervergütung bieten, damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.
Sonderzahlungen
Beschäftigte in Griechenland haben Anspruch auf ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts, ein Ostergeld in Höhe eines halben Monatsgehalts und ein weiteres halbes Monatsgehalt als Urlaubsgeld.
Probezeit
Die ersten 12 Monate der Beschäftigung in Griechenland gelten als Probezeit, und der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag ohne Kündigungsfrist oder Abfindung kündigen.
Kündigungen und Abfindungen
Je nach Branche und Art der Tätigkeit können Beschäftigte mit oder ohne Kündigungsfrist entlassen werden. Bei Stellen, bei denen eine Kündigung erforderlich ist, richtet sich die Frist nach den Dienstjahren:
- eine einmonatige Kündigungsfrist für Beschäftigte mit mehr als einem, aber weniger als zwei Dienstjahren
- zwei Monate Kündigungsfrist bei zwei bis fünf Dienstjahren
- drei Monate Kündigungsfrist bei fünf bis 10 Dienstjahren
- vier Monate Kündigungsfrist bei mehr als 10 Dienstjahren
Mitarbeitern kann mit oder ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Beschäftigte, die aus einem triftigen Grund entlassen werden, haben keinen Anspruch auf eine Abfindung, während Beschäftigte, denen ohne triftigen Grund gekündigt wird, Anspruch auf eine Abfindung haben.
Arbeitgeberleistungen und bezahlte Freistellung in Griechenland
Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Griechenland die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.
Mutterschutz und Elternzeit
Schwangere Mitarbeiterinnen, die in den letzten zwei Jahren mindestens 200 Versicherungstage bei der Elektronischen Nationalen Sozialversicherungsanstalt (e-EFKA) angesammelt haben, haben Anspruch auf Mutterschaftsleistungen:
- Acht Wochen Urlaub vor der Geburt des Kindes
- Neun Wochen Urlaub nach der Geburt
- 50 % des Lohns während des Urlaubs
- Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde für 30 Monate nach Beginn des Urlaubs oder Reduzierung der Arbeitszeit um zwei Stunden für die ersten 12 Monate mit einer Reduzierung um eine Stunde für weitere sechs Monate
Mitarbeiterinnen, die aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehren, haben das Recht, in dieselbe oder eine gleichwertige Position zurückzukehren.
Urlaub
Beschäftigte, die ein Jahr lang für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben, haben Anspruch auf Urlaub, wobei die Höhe des Urlaubs von ihrem Wochenplan und ihren Dienstjahren abhängt:
- 20 Tage für Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche; der Urlaub erhöht sich jedes Jahr um einen Tag, bis zu 22 Tagen, und nach 10 Jahren erhalten die Beschäftigten 25 Tage Jahresurlaub
- 24 Tage für Beschäftigte mit einer Sechs-Tage-Woche; der Urlaub erhöht sich jedes Jahr um einen Tag, bis zu 26 Tagen, und nach 10 Jahren erhalten die Beschäftigten 30 Tage Jahresurlaub
Beschäftigte können nicht genutzte Urlaubstage nicht übertragen, und Arbeitgeber dürfen kein Geld anstelle von Urlaub auszahlen.
Feiertage
Die Feiertage in Griechenland werden jedes Jahr von der Regierung bekannt gegeben; die folgenden Feiertage werden jedoch üblicherweise eingehalten:
- Neujahr
- Heilige Drei Könige
- Rosenmontag
- Unabhängigkeitstag
- Karfreitag
- Ostersonntag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit
- Orthodoxer Pfingstsonntag
- Orthodoxer Pfingstmontag
- Mariä Himmelfahrt
- Nationalfeiertag
- Weihnachten
- 2. Weihnachtsfeiertag
Beschäftigte, die an einem Feiertag arbeiten müssen, haben Anspruch auf ihren Tageslohn plus 75 %. Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden nicht an einem anderen Tag gefeiert.
Freistellung im Krankheitsfall
Wie viel Urlaub Beschäftigte erhalten können, hängt von der Anzahl der Dienstjahre ab:
- ein Monat Urlaub für Mitarbeiter mit ein bis vier Dienstjahren
- drei Monate bei vier bis 10 Dienstjahren
- vier Monate bei mehr als 10 Dienstjahren
- sechs Monate bei mehr als 15 Dienstjahren
Beschäftigte haben Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt, wenn sie im ersten Dienstjahr krankgeschrieben werden, und auf ein Monatsgehalt nach dem ersten Jahr. Für die ersten drei Tage des Krankheitsurlaubs muss der Arbeitgeber die Hälfte des geschuldeten Lohns zahlen; nach drei Tagen zahlt die Nationale Organisation für die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten (EOPYY) Krankengeld für e-EFKA-versicherte Beschäftigte.
Krankenversicherung
Beschäftigte haben mit 67 Jahren Anspruch auf eine Altersrente. Die Leistungen richten sich nach der Dauer der Versicherung und dem rentenfähigen Verdienst.
Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen
Neben der Gesundheitsfürsorge verwaltet die e-EFKA zahlreiche Leistungen, darunter Rente, Krankheit, Arbeitsunfall und Arbeitslosigkeit.
Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Sozialleistungen für Beschäftigte in Griechenland ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten, wie zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge oder Lebensversicherungen, beraten.
Aktualisiert: 4. April 2024
Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Griechenland
Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Griechenland. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen.
Als Ihr Employer of Record in Griechenland werden wir:
- Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Griechenland besprochen und alle Fragen beantwortet werden
- Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag auf Englisch und auf Griechisch (oder in einer anderen Landessprache) vorbereiten
- Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
- Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
- Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann
Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.
Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Griechenland
Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.
Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Griechenland klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.
Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister darüber hinaus bei der Abwicklung von Lohn- und Gehaltsbuchhaltung – einschließlich Zahlungen, Beachtung steuerlicher und anderer Vorschriften – in mehr als 150 Ländern und können die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen jeder Größe abwickeln.
Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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