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Hire in Employer of Record Ägypten

EOR in Ägypten
Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Ägypten expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.
Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Ägypten einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.
Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Ägypten und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.
Einstellung in Ägypten
Die Arbeitsverhältnisse in der ägyptischen Privatwirtschaft werden durch das ägyptische Arbeitsgesetz Nr. 12 aus dem Jahr 1973 sowie durch mehrere Ministerialerlasse geregelt. Das Gesetz umfasst 257 Artikel, die alle rechtlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses in Ägypten abdecken.
Arbeitsverträge in Ägypten
Wenn Sie planen, in Ägypten Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige standardmäßige Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.
Arbeitszeiten
Das Gesetz beschränkt den Arbeitstag auf acht Stunden, mit einem Maximum von 48 Stunden pro Woche. Nach fünf aufeinanderfolgenden Stunden haben Beschäftigte Anspruch auf eine Pause. Ebenso haben sie nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen Anspruch auf einen freien Tag.
Von Beschäftigten dürfen nicht mehr als zwei Stunden Überstunden pro Tag verlangt werden.
Entlohnung
Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Der Nationale Lohnrat in Ägypten hat die Befugnis, Mindestlöhne festzulegen. Seit Januar 2024 beträgt der Mindestlohn im privaten Sektor 3.500 ägyptische Pfund pro Monat.
- Für Arbeit, die länger als acht Stunden dauert, haben Beschäftigte Anspruch auf 35 % ihres regulären Lohns für Überstunden, die zur Tageszeit geleistet werden, und auf 70 % für Überstunden, die in der Nacht geleistet werden.
- Für Wochenendarbeit erhalten sie den doppelten Lohn und einen zusätzlichen freien Tag. Wer während seines Urlaubs arbeitet, muss ebenfalls den doppelten Lohn erhalten.
Als Ihr Employer of Record in Ägypten können wir Ihnen mit Ressourcen und Einblicken in die Mitarbeitervergütung dienen, damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.
Sonderzahlungen
Das Arbeitsgesetz beinhaltet keine Bestimmungen über Boni.
Probezeit
Die Probezeit darf nicht länger als drei Monate dauern, und Beschäftigte dürfen nicht mehr als einmal bei demselben Arbeitgeber auf Probe arbeiten.
Kündigungen und Abfindungen
Der Arbeitgeber muss Mitarbeitende schriftlich über die Kündigung informieren. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeitenden:
- Weniger als 10 Jahre: zwei Monate
- ab 10 aufeinanderfolgenden Jahren: drei Monate
Liegt kein schwerwiegendes Verschulden vor, wird die Kündigung in der Regel als unrechtmäßig angesehen, und der Arbeitgeber haftet für eine Entschädigung, die je nach Art des Vertrags zwischen zwei Monatsgehältern für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit und dem Bruttogehalt des/der Mitarbeitenden für die verbleibende Vertragslaufzeit liegt.
Beschäftigte können ihren Vertrag aus legitimen gesundheitlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen kündigen und müssen in der Regel eine zwei- oder dreimonatige Kündigungsfrist einhalten, es sei denn, ihr Arbeitgeber gewährt eine Ausnahmeregelung.
Während der Probezeit können Beschäftigte grund- und fristlos entlassen werden.
Nach dem Arbeitsgesetz gibt es keine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss nur den Betrag zahlen, den er dem/der Beschäftigten schuldet, es sei denn, der Arbeitgeber hat sich vertraglich zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet.
Sozial- und Arbeitgeberleistungen in Ägypten
Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Ägypten die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.
Mutterschutz und Elternzeit
Schwangere Mitarbeiterinnen, die mindestens 10 Monate lang für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, haben Anspruch auf 90 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub und dürfen frühestens 45 Tage nach der Entbindung an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Berufstätige Mütter haben außerdem das Recht auf bis zu zwei Jahre unbezahlten Mutterschaftsurlaub. Eine Mitarbeiterin kann beim selben Arbeitgeber nur zweimal Mutterschaftsurlaub nehmen.
Urlaub
Beschäftigte, die mindestens ein Jahr ununterbrochen bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, haben Anspruch auf 21 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Nach 10 aufeinanderfolgenden Arbeitsjahren oder nach Erreichen des 50. Lebensjahres erhöht sich dieser Zeitraum auf 30 Tage.
Der Arbeitgeber kann den Zeitpunkt des Jahresurlaubs bestimmen, aber Beschäftigte haben Anspruch auf mindestens sechs aufeinanderfolgende Tage.
Darüber hinaus haben Beschäftigte nach fünf Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit Anspruch auf einen Monat bezahlten Urlaub, um die Hadsch-Pilgerfahrt nach Mekka zu unternehmen oder Jerusalem zu besuchen. Dieser Urlaub wird nur einmal gewährt.
Feiertage
Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub an den folgenden Feiertagen, wobei die Daten der meisten dieser Feiertage je nach Mondkalender von Jahr zu Jahr variieren:
- Islamisches Neujahr
- Geburtstag des Propheten Mohammed
- Eid al-Fitr (zwei Tage)
- Eid al-Adha (drei Tage)
- Östliche Weihnacht
- Tag der Revolution
- Sham Ennessim
- Tag der Befreiung des Sinai
- Tag der Arbeit
- Tag der Revolution
- Tag der Streitkräfte
Beschäftigte können aufgefordert werden, an einem Feiertag zu arbeiten, sofern ein legitimer geschäftlicher Grund vorliegt.
Freistellung im Krankheitsfall
Beschäftigte, deren Krankheit von einer ärztlichen Stelle bestätigt wurde, haben Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 75 % ihres Sozialversicherungslohns für 90 Tage, danach steigt der Satz auf 85 %. Die Höchstdauer des Krankheitsurlaubs beträgt 180 Tage.
Der Jahresurlaub kann auch für Krankheitsurlaub verwendet werden, und Krankheitsurlaub kann in Jahresurlaub umgewandelt werden.
Krankenversicherung
Beschäftigte können im Alter von 60 Jahren mit 120 Beitragsmonaten in der Sozialversicherung in Rente gehen, ansonsten in jedem Alter mit 240 Beitragsmonaten.
Nach dem ägyptischen Sozialversicherungsgesetz erhalten ägyptische Staatsangehörige Renten-, Alters- und Hinterbliebenenleistungen. Ausländische Beschäftigte fallen nicht unter das Gesetz und müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, es sei denn, ihr Land hat mit Ägypten ein Abkommen über die gegenseitige Gewährung von Sozialversicherungsleistungen geschlossen. Aber auch wenn das Gesetz nicht für eine/n Beschäftigte gilt, muss der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag an das ägyptische Ministerium für soziale Solidarität zahlen.
Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen
Zusätzlich zu den Gesundheitsleistungen haben Beschäftigte in Ägypten Anspruch auf eine Rente, die aus Steuermitteln der Regierung finanziert wird, sowie auf eine Arbeiterunfallversicherung, die durch eine Pflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt ist.
Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Leistungen für Beschäftigte in Ägypten ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten wie zusätzliche Rentenbeiträge oder Lebensversicherungen beraten.
Aktualisiert: 13. Februar 2024
Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Ägypten
Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Ägypten. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen. Als Ihr Employer of Record in Ägypten werden wir:
- Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Ägypten besprochen und alle Fragen beantwortet werden
- Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag auf Englisch und auf Arabisch (oder in einer anderen Landessprache) vorbereiten
- Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
- Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
- Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann
Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.
Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Ägypten
Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.
Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Ägypten klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.
Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen.
Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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