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Länder

Employer of Record in Spanien

Erfahren Sie mehr über Arbeitsvorschriften, Lohnanforderungen und andere wichtige Informationen zur Einstellung von Arbeitnehmern in Spanien.

Spanien Wichtige Fakten

Zeitzone in Madrid
GMT +2
Datumsformat
TT/MM/JJJJ oder JJJJ/MM/TT
Häufigkeit der Gehaltsabrechnung
Monatlich
Währung
Euro (EUR)
Amtssprache
Spanisch (Kastilisch)
Schwierigkeit einer Kündigung
Schwierig
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Arbeitsvisa und Einwanderung in Spanien

Visa für ausländische Staatsangehörige

In Spanien kann die Einstellung von Ausländern ohne gültige Arbeitserlaubnis zu Geldstrafen zwischen 501 EUR und 10.000 EUR pro Arbeitskräfte, zu rechtlichen Schritten oder zur Einstellung der Geschäftstätigkeit führen. Die spanische Regierung setzt strenge Vorschriften durch, um sicherzustellen, dass Beschäftigungsmöglichkeiten zuerst für spanische Staatsbürger zur Verfügung stehen, es sei denn, es werden spezielle Fähigkeiten benötigt. Aus diesem Grund hat Spanien Programme für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland strukturiert, die hochqualifizierte Fachkräfte in Bereichen wie Ingenieurwesen, Gesundheitswesen, Informationstechnologie und Finanzwesen ansprechen. Diese Arbeitskräfte können ein spanisches Arbeitsvisum beantragen:​ 

  • Visum für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP): Für Fachkräfte mit fortgeschrittenen Abschlüssen und Arbeitsangeboten in Spanien.​ 
  • Blaue Karte EU: Für Nicht-EU-Bürger mit hohen Qualifikationen und einem verbindlichen Arbeitsplatzangebot.​ 
  • Visum für den unternehmensinternen Transfer (ICT): Für Arbeitskräfte, die innerhalb desselben Unternehmens in eine spanische Niederlassung versetzt werden.​ 

Ausländer können auch ein kurzfristiges Geschäftsvisum beantragen, das für die Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen oder Schulungen in Spanien ausgestellt wird. Sie erlaubt keine Vollzeitbeschäftigung in einem spanischen Unternehmen.

Sponsoring und Verantwortung des Arbeitgebers

Die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen in Spanien erfordert die Einhaltung der einwanderungs- und arbeitsrechtlichen Vorschriften. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sowohl die Stelle als auch der Bewerber die von den spanischen Einwanderungsbehörden und dem Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration festgelegten Kriterien erfüllen. 

Zulassungskriterien 

  • Die Stelle muss den Qualifikationen des Bewerbers entsprechen und ggf. als Mangelberuf aufgeführt sein. 
  • Der Bewerber muss anerkannte berufliche oder akademische Qualifikationen vorweisen. 
  • Der Arbeitgeber muss einen verbindlichen Arbeitsvertrag mit angemessenen Arbeitsbedingungen anbieten. 

Erforderliche Unterlagen 

  • Stellenangebot oder unterzeichneter Arbeitsvertrag mit Angaben zu Gehalt, Aufgaben und Arbeitsplatz 
  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen 
  • Nachweis eines Gehalts, das die nationalen oder Blue-Card-Schwellenwerte erreicht 
  • Ausgefüllte Visumantragsformulare und biometrischer Reisepass 
  • Ärztliches Attest und Strafregisterauszug 
  • Genehmigung der spanischen Arbeitsbehörden, falls erforderlich 

Anforderungen nach der Ankunft 

  • Beantragung eines Ausländerausweises (TIE) bei der örtlichen Ausländerbehörde innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft 
  • Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde (Empadronamiento) 
  • Anmeldung im spanischen Sozialversicherungssystem 
  • Arbeitgeber müssen Beschäftigungsänderungen melden und Personalunterlagen zur Einsichtnahme aufbewahren

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