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Employer of Record in Spanien
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Spanien Wichtige Fakten
Gehaltsabrechnung in Spanien
Löhne
Der tägliche Mindestlohn liegt zwischen 39,47 EUR und 45,00 EUR. Der monatliche Mindestlohn liegt zwischen 1.184 EUR und 1.381 EUR.
Der nationale Mindestlohn, mit Ausnahme des Akkordlohns, beträgt 1.184 EUR pro Monat und wird in 14 Raten gezahlt. Dieser Satz gilt für verschiedene Sektoren, darunter Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen.
Gehälter
Das durchschnittliche Jahresgehalt in Spanien liegt bei etwa 31.600 EUR pro Jahr, wobei die monatliche Spanne je nach Position und Erfahrung zwischen 2.000 EUR und 3.000 EUR liegt. Das durchschnittliche Monatsgehalt in Spanien liegt bei 2.633 EUR.
Nach Geschlecht aufgeschlüsselt liegt das durchschnittliche Jahresgehalt für Männer bei 33.000 EUR, während das durchschnittliche Jahresgehalt für Frauen bei 30.000 EUR liegt.
Gehälter nach Standort in Spanien
Madrid: Bekannt dafür, dass die Gehälter für Junior-Positionen 20 % und für mittlere Positionen 15 % über dem nationalen Durchschnitt liegen, insbesondere in Bereichen wie Finanzen, Technologie und Dienstleistungen.
Barcelona: Bietet Gehälter, die 10 % über dem nationalen Durchschnitt für Führungspositionen liegen, insbesondere in den Bereichen Fertigung, Logistik und Dienstleistungen.
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Häufigkeit der Gehaltsabrechnung
In Spanien werden die Arbeitskräfte in der Regel monatlich bezahlt, wobei die Gehälter am Ende eines jeden Monats ausgezahlt werden, wie im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt. Das spanische Arbeitsrecht schreibt vor, dass das Entgelt mindestens einmal im Monat gezahlt werden muss, um ein regelmäßiges Einkommen für die Beschäftigten zu gewährleisten.
Zusätzlich zu den regulären Monatslöhnen können die Arbeitskräfte zusätzliche Vergütungen erhalten, wie z. B. das 13. und 14. Monatsgehalt erhalten, das üblicherweise im Juli and Dezember ausgezahlt wird. Diese Zahlungen sind häufig in Tarifverträgen oder unternehmensinternen Richtlinien festgelegt und werden entsprechend den dort festgelegten Bedingungen ausgezahlt. Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an die vereinbarten Zeitpläne für diese Zahlungen zu halten, um die arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
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