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Länder

Employer of Record in Spanien

Erfahren Sie mehr über Arbeitsvorschriften, Lohnanforderungen und andere wichtige Informationen zur Einstellung von Arbeitnehmern in Spanien.

Spanien Wichtige Fakten

Zeitzone in Madrid
GMT +2
Datumsformat
TT/MM/JJJJ oder JJJJ/MM/TT
Häufigkeit der Gehaltsabrechnung
Monatlich
Währung
Euro (EUR)
Amtssprache
Spanisch (Kastilisch)
Schwierigkeit einer Kündigung
Schwierig
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Sozialleistungen in Spanien

Prämien- und Sonderzahlungen

In Spanien sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Arbeitskräften zwei jährliche Bonuszahlungen zu gewähren, die gemeinhin als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden. Jeder Bonus entspricht einem Monatsgehalt und wird in der Regel im Juli und Dezember ausgezahlt. Diese Zahlungen gelten als Teil der regulären Vergütung der Arbeitskraft und sind einkommensteuerpflichtig. Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, diese Prämien anteilig auf die zwölf Monatsgehälter zu verteilen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart wurde.

Jahresurlaub

In Spanien haben Arbeitskräfte Anspruch auf bezahlten Urlaub, der im Arbeitskräftestatut (Estatuto de los Trabajadores) festgelegt ist. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 30 Kalendertage pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte, was in der Regel 22 Arbeitstagen entspricht. Dieser Urlaub wird voll bezahlt und muss im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitskraft geplant werden. 

Arbeitgeber können im Rahmen von Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen zusätzlichen Urlaub anbieten, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht; dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. 

Der nicht in Anspruch genommene gesetzliche Urlaub muss innerhalb des Kalenderjahres genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs ist nur dann zulässig, wenn außergewöhnliche Umstände - wie eine längere Krankheit - dies rechtfertigen, und muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Jahr des ursprünglichen Anspruchs erfolgen. Eine Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig. 

Freistellung im Krankheitsfall

Persönliche Abwesenheit und Krankheitsurlaub werden durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geregelt. Arbeitskräfte erhalten ab dem vierten Krankheitstag Krankengeld, das von der Sozialversicherung finanziert wird. Die Leistung beträgt 60 % des Gehalts der Arbeitskraft für die Tage 4 bis 20 und 75 % ab dem 21. Tag für eine Höchstdauer von 365 Tagen, die in bestimmten Fällen um 180 Tage verlängert werden kann.

Elternurlaub

Arbeitgeber müssen jedem Elternteil nach der Geburt, Adoption oder Pflege eines Kindes 16 Wochen bezahlten Urlaub gewähren, wobei im Falle von Mehrlingsgeburten oder Behinderungen zusätzliche Wochen gewährt werden, wie in den nationalen Vorschriften festgelegt. Arbeitskräfte, die während des vorgeschriebenen Zeitraums Beiträge zur spanischen Sozialversicherung entrichtet haben, haben Anspruch auf Leistungen, wenn sie vor Beginn des Urlaubs schriftlich benachrichtigt werden und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.​

Sonstige Sozialleistungen

Darüber hinaus sind Arbeitgeber in Spanien verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge (Seguridad Social) zu zahlen. Arbeitgeber tragen etwa 29,9 % des Bruttolohns der Arbeitskräfte zur Deckung von Renten, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Krankenversicherung bei.

Viele Arbeitgeber bieten auch Zusatzleistungen wie Essensgutscheine, private Krankenversicherungen, flexible Arbeitszeiten oder Fahrtkostenzuschüsse. Diese zusätzlichen Vorteile tragen dazu bei, die Arbeitskräftebindung und das Employer Branding zu verbessern.

Als Ihr Employer of Record in Spanien unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung konformer und wettbewerbsfähiger Leistungspakete, die den gesetzlichen Verpflichtungen und den Erwartungen des lokalen Marktes entsprechen.

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