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Hire in Employer of Record Italien

Learn more about employment regulations, pay requirements, and other important information about hiring workers in Employer of Record Italien.
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EOR in Italien

Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Italien expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.

Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Italien einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.

Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Italien und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.

Einstellung in Italien

In Italien gibt es kein zentrales Arbeitsrecht, aber die Arbeitnehmerrechte sind in der italienischen Verfassung und im Zivilgesetzbuch geregelt, und es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, die die Art der Arbeitsverhältnisse regeln.

Die meisten italienischen Beschäftigten sind durch Tarifverträge geschützt, die mehr Leistungen bieten als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum.

Arbeitsverträge in Italien

Wenn Sie planen, neue Mitarbeitende einzustellen, finden Sie hier einige allgemeine Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.

Arbeitszeiten

Italienische Beschäftigte arbeiten in der Regel 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit sollte im Durchschnitt über mehrere Monate 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, einschließlich Überstunden.

Beschäftigte haben Anspruch auf 24 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit alle sieben Tage, und Minderjährige haben Anspruch auf mindestens zwei Tage Ruhezeit pro Woche.

Entlohnung

Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Beschäftigten in Italien sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Das italienische Gesetz sieht keinen Mindestlohn vor, und die Lohnanforderungen werden durch Tarifverträge festgelegt.
  • Für Beschäftigte, die über die normale 40-Stunden-Woche hinaus arbeiten müssen, beträgt die Überstundenvergütung in der Regel 10 % über dem regulären Lohn.

Als Ihr Employer of Record in Italien können wir Ihnen Ressourcen und Einblicke in die Mitarbeitervergütung bieten, damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.

Sonderzahlungen

In Italien haben Beschäftigte unter Umständen Anspruch auf Bonuszahlungen in Form eines 13. und sogar 14. Monatsgehalts.

Probezeit

Probezeiten sind in Italien zulässig, aber auf maximal sechs Monate für Führungskräfte und hochrangige Mitarbeitende sowie drei Monate für andere Mitarbeitende begrenzt.

Kündigungen und Abfindungen

Beschäftigten in Italien kann nur gekündigt werden, wenn ein echter und schwerwiegender Grund vorliegt. Italienische Gerichte definieren als berechtigten Grund für eine Entlassung jeden schwerwiegenden Verstoß der Beschäftigten, wie z. B. einen Diebstahl. Arbeitgeber können jedoch bei weniger schwerwiegenden Verstößen wie unentschuldigtem oder wiederholtem Fernbleiben von der Arbeit aus gerechtfertigten Gründen kündigen, wenn der Arbeitgeber die geschäftliche Notwendigkeit einer Kündigung objektiv nachweisen kann, oder aus so genannten subjektiven Gründen wie der Verletzung vertraglicher Pflichten oder Fahrlässigkeit.

Eine grundlose Entlassung gilt als missbräuchliche Behandlung, und Beschäftigten kann ein Schadenersatz von bis zu drei Jahresgehältern zugesprochen werden.

In Italien haben alle Beschäftigten Anspruch auf eine Abfindung, auch bei einem Rücktritt oder einer Kündigung aus triftigem Grund. Arbeitgeber müssen jeden Monat einen bestimmten Betrag des Gehalts für die Abfindung ihrer Mitarbeitenden zurücklegen.

Sozial- und Arbeitgeberleistungen in Italien

Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Italien die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.

Mutterschutz und Elternzeit

Mitarbeiterinnen in Italien sind verpflichtet, fünf Monate Mutterschaftsurlaub zu nehmen. Während dieses Zeitraums haben Mütter Anspruch auf 80 % ihres regulären Gehalts aus dem Sozialversicherungssystem.

Urlaub

Beschäftigte haben Anspruch auf vier Wochen bezahlten Jahresurlaub, von denen zwei Wochen auf Wunsch der Beschäftigten in Folge genommen werden können. Zwei Wochen des Jahresurlaubs müssen in dem Jahr genommen werden, in dem sie erworben wurden, aber die restlichen zwei Wochen können bis zu 18 Monate lang übertragen werden.

Beschäftigte dürfen anstelle des Jahresurlaubs kein Entgelt nehmen, es sei denn, das Arbeitsverhältnis wird gekündigt.

Feiertage

In Italien gibt es die folgenden nationalen Feiertage, die im Allgemeinen als bezahlter Urlaub für Beschäftigte gelten:

  • Neujahr
  • Heilige Drei Könige
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • Tag der Befreiung
  • Tag der Arbeit
  • Tag der Gründung der Republik
  • Mariä Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • Mariä Empfängnis
  • 1. Weihnachtsfeiertag
  • 2. Weihnachtsfeiertag

Jeder Ort feiert außerdem einen zusätzlichen Feiertag zu Ehren seines Schutzheiligen.

Beschäftigte erhalten einen zusätzlichen Tageslohn, wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, und Beschäftigte, die an einem Feiertag arbeiten müssen, erhalten Überstundenzuschläge.

Freistellung im Krankheitsfall

Tarifverträge regeln den Anspruch von Beschäftigten auf Krankheitsurlaub. Im Allgemeinen erhalten italienische Beschäftigte während ihres Krankheitsurlaubs die volle Lohnfortzahlung, die vom Arbeitgeber und der nationalen Sozialversicherungsanstalt übernommen wird.

Krankenversicherung

Das italienische Alterssicherungssystem umfasst ein fiktives Rentenkonto mit Beitragsprimat (NDC). Um sich für ein NDC zu qualifizieren, muss eine Person das normale Rentenalter von 67 Jahren erreicht haben und mindestens 20 Beitragsjahre vorweisen können. Nach den normalen Regeln ist eine vorzeitige Pensionierung möglich (1) in jedem Alter bei mindestens 42 Jahren und 10 Monaten (Männer) bzw. 41 Jahren und 10 Monaten (Frauen) an Beitragszahlungen oder (2) für Personen, die ab dem 1. Januar 1996 erstmals versichert wurden, im Alter von 64 Jahren bei mindestens 20 Beitragsjahren, wenn der fiktive Kontostand des Versicherten ausreicht, um eine monatliche Rente über einem bestimmten Betrag zu zahlen.

Beschäftigte können Zusatzrentensysteme abschließen, und Arbeitgeber können frei entscheiden, ob sie eigene Zusatzrentenkassen einrichten wollen. Die Auszahlungen basieren meist auf einem vorher festgelegten Beitragssatz. Die Begünstigten können sich in der Regel bis zu 50 % des angesammelten Guthabens als Pauschalbetrag auszahlen lassen und dann den restlichen Betrag (oder den gesamten Betrag) als Rente beziehen.

Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen

Das Sozialversicherungssystem in Italien umfasst eine Reihe von Leistungen, darunter Renten, Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft und Elternurlaub, Arbeitnehmerentschädigung sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit.

Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Sozialleistungen für Beschäftigte in Italien ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten, wie zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge oder Lebensversicherungen, beraten.


Aktualisiert: 18. Dezember 2023

Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Italien

Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Italien. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen.

Als Ihr Employer of Record in Italien werden wir:

  • Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Italien besprochen und alle Fragen beantwortet werden
  • Einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag auf Englisch und auf Italienisch (oder in einer anderen Landessprache) vorbereiten
  • Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
  • Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
  • Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann

Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.

Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Italien

Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Ländern auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.

Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und Kultur, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Italien klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.

Außerdem unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen.

Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.

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