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Hire in Employer of Record Indonesien

EOR in Indonesien
Wenn mangelnde Geschwindigkeit oder fehlendes lokales Fachwissen zu Ihren größten Bedenken gehören, wenn Sie nach Indonesien expandieren oder dort Arbeitskräfte einstellen wollen, dann ist ein Employer of Record möglicherweise die beste Option, um Ihre globalen Wachstumsziele zu erreichen.
Mit einem Employer of Record, manchmal auch als internationaler PEO bezeichnet, können Sie schnell Arbeitskräfte in Indonesien einstellen und beschäftigen – oft innerhalb von nur zwei Wochen – ohne die Kosten und Risiken der Gründung einer lokalen Niederlassung auf sich nehmen zu müssen.
Informieren Sie sich über die Anforderungen an die Einstellung, Beschäftigung, Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen von Beschäftigten in Indonesien und erfahren Sie, wie unser Employer-of-Record-Dienst GEO und unsere lokalen HR-Experten Ihnen bei der Bewältigung Ihrer internationalen Beschäftigungsanforderungen helfen können.
Einstellung in Indonesien
Die Arbeitsstandards sind in Indonesien weniger umfassend als in anderen, stärker zentralisierten Ländern, und es kommt häufig zu Arbeitsunruhen. Das zentrale Arbeitsgesetz ist der Manpower Act von 2003. Weitere Beschäftigungsgesetze sind der Trade Union Act von 2000 und der Industrial Relations Disputes Settlement Act von 2004.
Arbeitsverträge in Indonesien
Wenn Sie planen, in Indonesien Arbeitskräfte einzustellen, finden Sie hier einige standardmäßige Vorschriften, die Sie kennen müssen, um einen rechtskonformen Vertrag zu erstellen, und Sie erfahren, wie ein Employer of Record und eine PEO Sie bei Ihren individuellen HR-Anforderungen unterstützen können.
Arbeitszeiten
Die reguläre Wochenarbeitszeit ist auf 40 Stunden begrenzt. Der Arbeitstag ist auf sieben Stunden pro Tag an sechs Tagen pro Woche oder acht Stunden pro Tag an fünf Tagen pro Woche begrenzt. Alle vier Stunden muss eine 30-minütige Pause eingelegt werden. Beschäftigte mit einer Sechs-Tage-Woche benötigen einen Ruhetag pro Woche, Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche zwei Ruhetage.
Überstunden sind für jede Arbeitszeit erforderlich, die mehr als acht Stunden pro Tag in einer Fünf-Tage-Woche oder mehr als sieben Stunden pro Tag in einer Sechs-Tage-Woche geleistet wird.
Seit dem 2. November 2022 dürfen Beschäftigte nicht mehr als vier Überstunden an einem Tag oder 18 Überstunden in einer Woche leisten.
Entlohnung
Bei der Festlegung eines angemessenen Vergütungsangebots für Ihre neuen Arbeitskräfte sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Es gibt keinen nationalen Mindestlohn, sondern die regionalen Lohnräte legen den Mindestlohn für ihre Gemeinden fest.
- Beschäftigte müssen Überstunden zustimmen und dürfen nicht mehr als drei Überstunden pro Tag oder 14 Stunden pro Woche leisten.
- Die Überstundenvergütung beträgt das 1,5-Fache des regulären Lohns für die erste Stunde und das 2-Fache des normalen Satzes für die folgenden zwei Stunden.
- Überstunden, die an einem wöchentlichen Ruhetag oder an gesetzlichen Feiertagen von Beschäftigten geleistet werden, die sechs Tage in der Woche arbeiten, müssen wie folgt bezahlt werden:
- Überstunden, die an einem wöchentlichen Ruhetag oder an gesetzlichen Feiertagen von Beschäftigten geleistet werden, die fünf Tage in der Woche arbeiten, müssen wie folgt bezahlt werden:
- Für verspätete Lohnzahlungen werden Geldstrafen in Höhe von 5 % der ausstehenden Löhne pro Tag für die ersten acht Tage und 1 % pro Tag danach erhoben.
Als Ihr Employer of Record in Indonesien können wir Ihnen Ressourcen und Einblicke in die Mitarbeitervergütung bieten, damit Sie besser vorbereitet sind, um ein wettbewerbsfähiges Stellenangebot zu erstellen.
Sonderzahlungen
Beschäftigte, die seit mindestens 12 Monaten für ihren Arbeitgeber arbeiten, haben Anspruch auf eine Religionszulage in Höhe von mindestens einem Monatsgehalt, die mindestens eine Woche vor ihrem religiösen Feiertag ausgezahlt wird. Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von drei bis 12 Monaten erhalten einen anteiligen Bonus.
Probezeit
In einem unbefristeten Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von bis zu drei Monaten vorgesehen werden.
Befristet beschäftigten Beschäftigten darf keine Probezeit vorgeschrieben werden.
Kündigungen und Abfindungen
Das am 1. September 2023 in Kraft getretene Job Creation Law Nr. 6 von 2023 ändert das zentrale Manpower Law Nr. 13 von 2003. Nach der Änderung müssen Arbeitgeber die Kündigung mit einer Frist von 14 Arbeitstagen ankündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn der/die Beschäftigte/r nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen schriftlich widerspricht.
In Indonesien ist es schwierig, Beschäftigten zu kündigen, und Arbeitgeber, Gewerkschaften und Beschäftigte müssen versuchen, die Kündigung zu verhindern. Der Arbeitgeber muss die Gewerkschaft des/der Beschäftigten konsultieren oder sich direkt an den/die Beschäftigte/n wenden, wenn diese/r nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist, bevor er das Arbeitsverhältnis beendet. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, muss der Arbeitgeber die Genehmigung der Regierung einholen, um den/die Beschäftigte/n zu entlassen. Während des Kündigungsverfahrens kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer suspendieren, muss aber weiterhin Gehalt zahlen und Leistungen erbringen.
Arbeitgeber brauchen keine Erlaubnis, um Beschäftigte zu entlassen, die sich in der Probezeit befinden, eine schriftliche Kündigung angeboten haben, das Rentenalter erreicht haben oder deren befristeter Arbeitsvertrag abgelaufen ist.
Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen beenden. Sofern sie den Vertrag nicht aus wichtigem Grund kündigen, erhalten Beschäftigte jedoch keine Abfindung oder Belohnung.
Gekündigte Beschäftigte haben Anspruch auf:
- Abfindungen, die bei einem Monatsgehalt für bis zu ein Jahr Dienstzeit beginnen und für jedes weitere Jahr um ein Monatsgehalt steigen, bis hin zu neun Monatsgehältern
- eine Belohnung für geleistete Dienste, beginnend mit zwei Monatsgehältern für drei bis sechs Dienstjahre und steigend um ein Monatsgehalt für jede weiteren drei Dienstjahre, bis hin zu 10 Monatsgehältern
- Zahlung von Leistungen, auf die Anspruch besteht, wie z. B. ungenutzter Jahresurlaub, Wohngeld und Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge
Beschäftigte, die aus triftigem Grund entlassen werden, erhalten keine Abfindung oder Belohnung, haben aber Anspruch auf Sozialleistungen.
Als Ihr Employer of Record in Indonesien helfen wir Ihnen, bei unerwarteten Kündigungen schnell Ersatz zu finden. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung und einen personalisierten Prozess, der sicherstellt, dass Sie sich nicht vor einem Arbeitsgericht wiederfinden.
Sozial- und Arbeitgeberleistungen in Indonesien
Wenn Sie mit einem Bewerber oder einer Bewerberin in Indonesien die arbeitsvertraglichen Bedingungen aushandeln, sehen Sie hier einige der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen (wie bezahlte Urlaubstage), die Sie im Auge behalten sollten, und erfahren, wie ein Employer of Record Ihr Unternehmen in Sachen Sozial- und Arbeitgeberleistungen unterstützen kann.
Mutterschutz und Elternzeit
Schwangere Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf einen vom Arbeitgeber bezahlten Mutterschaftsurlaub von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Entbindung. Dieser Urlaub kann verlängert werden, wenn ein Arzt/eine Ärztin oder eine Hebamme dies genehmigt oder beantragt.
Wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist oder stillt, kann von ihr keine Arbeit verlangt werden, die ihre Gesundheit oder die ihres Kindes gefährdet, und sie kann auch nicht gekündigt werden.
Eine Mitarbeiterin, die eine Fehlgeburt erleidet, hat ebenfalls Anspruch auf 45 Tage bezahlten Urlaub.
Urlaub
Beschäftigte haben Anspruch auf 12 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, nachdem sie 12 aufeinanderfolgende Monate gearbeitet haben. Mindestens sechs Tage dieses Urlaubs müssen hintereinander genommen werden. Der Jahresurlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem er angesammelt wurde, genommen werden.
In einigen Unternehmen erhalten Beschäftigte, die sechs Jahre lang ununterbrochen für den Arbeitgeber gearbeitet haben, in den folgenden zwei Jahren jeweils einen Monat bezahlten Urlaub. Diese lange Pause ist alle sechs Jahre möglich, wenn der/die Beschäftigte bei demselben Unternehmen arbeitet.
Feiertage
Die folgenden Feiertage gelten in Indonesien:
- Neujahr
- Chinesisches Neujahr
- Geburtstag des Propheten Muhammad
- Hinduistisches Neujahr
- Himmelfahrt des Propheten Muhammad
- Nyepi-Tag
- Karfreitag
- Internationaler Tag der Arbeit
- Eid Al-Fitr (mehrere Tage)
- Waisak-Tag
- Christi Himmelfahrt
- Pancasila-Tag
- Eid Al-Adha
- Unabhängigkeitstag
- Geburtstag des Propheten Muhammed
- 1. Weihnachtsfeiertag
Von Beschäftigten kann nicht verlangt werden, an Feiertagen zu arbeiten, es sei denn, die Arbeit muss an diesen Tagen ausgeführt werden, wie vom Arbeitsminister festgelegt. Beschäftigten, die an einem Feiertag arbeiten müssen, steht das Doppelte ihres normalen Lohns zu. Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden nicht auf ein anderes Datum verschoben.
Freistellung im Krankheitsfall
Arbeitgeber müssen Beschäftigte, die krankheitsbedingt von der Arbeit fernbleiben, bezahlen, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Die Bezahlung wird wie folgt berechnet:
- für die ersten vier Monate: 100 % des Lohns
- für die zweiten vier Monate: 75 %
- für die dritten vier Monate: 50 %
- alle folgenden Monate: 25 %
Nach 12 Monaten krankheitsbedingter Abwesenheit können Beschäftigte gekündigt werden.
Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf zwei Tage Menstruationsurlaub, wenn sie arbeitsunfähig sind.
Sonstiger Urlaub
In Indonesien wird bezahlter Urlaub für verschiedene Anlässe gewährt:
- Hochzeit (drei Tage)
- Geburt eines Kindes/Vaterschaftsurlaub (zwei Tage)
- Hochzeit eines Kindes (zwei Tage)
- Beschneidung eines Sohnes (zwei Tage)
- Kindertaufe (zwei Tage)
- Fehlgeburt einer Frau (zwei Tage)
- Tod eines Ehepartners, Kindes, Schwiegerkindes, Elternteils oder Schwiegerelternteils (zwei Tage)
- Tod eines anderen Mitglieds des Haushalts einer/eines Beschäftigten (ein Tag)
- staatliche Verpflichtungen
- religiöse Verpflichtungen
- gewerkschaftliche Aktivitäten (mit Zustimmung des Arbeitgebers)
Krankenversicherung
Alle Beschäftigten, einschließlich ausländischer Beschäftigter, die seit mindestens sechs Monaten in Indonesien tätig sind, sind verpflichtet, Mitglied des Sozialversicherungsprogramms zu werden.
Die Arbeitgeber müssen Beschäftigten, deren Ehepartnern und bis zu fünf Kindern eine medizinische Versorgung bieten. Die Versicherungsprämie beläuft sich auf 5 % des Arbeitsentgelts, die zum Teil vom Arbeitgeber (4 % des Grundgehalts plus Festzuschuss) und zum Teil von den Beschäftigten (1 % des Grundgehalts plus Festzuschuss) getragen wird.
Sonstige Sozial- und Arbeitgeberleistungen
Zusätzlich zu den Gesundheitsleistungen haben Beschäftigte in Indonesien Anspruch auf eine Rente, die aus Steuermitteln der Regierung finanziert wird, sowie auf eine Arbeiterunfallversicherung, die durch eine Pflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt ist.
Die Sozialabgaben des Arbeitgebers decken einen großen Teil der Leistungen für Beschäftigte in Indonesien ab, aber wir können Sie bei Bedarf über zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten wie zusätzliche Rentenbeiträge oder Lebensversicherungen beraten.
Aktualisiert: 14. Februar 2024
Onboarding von Beschäftigten mit einem Employer of Record in Indonesien
Wir schreiben und validieren alle lokalen Arbeitsverträge und rationalisieren so den Onboarding-Prozess für Sie und Ihre Beschäftigten in Indonesien. Sie müssen lediglich alle relevanten Informationen bereitstellen und den Arbeitsvertrag prüfen und genehmigen. Als Ihr Employer of Record in Indonesien werden wir:
- Ein Begrüßungstelefonat vereinbaren, in dem Informationen zum Personalwesen und zu Beschäftigungsverhältnissen in Indonesien besprochen und alle Fragen beantwortet werden
- einen individuellen Arbeitsvertrag auf Englisch oder in einer anderen lokalen Sprache vorbereiten
- Der neuen Arbeitskraft den Arbeitsvertrag und die Informationen zu den Sozialleistungen zur Unterschrift und Überprüfung überreichen
- Steuer- und Bankdaten der Arbeitskraft einholen, um Gehaltszahlungen durchführen zu können
- Der Arbeitskraft eine lokale Kontaktperson zur Verfügung stellen, die Fragen zu dem Beschäftigungsverhältnis, lokalen HR-Angelegenheiten oder der Gehaltsabrechnung beantworten kann
Der gesamte Onboarding-Prozess dauert oftmals nicht mehr als zwei Wochen.
Machen Sie Safeguard Global zu Ihrem Partner für Employer-of-Record- und PEO-Dienstleistungen in Indonesien
Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung sind wir der dienstälteste Employer of Record und PEO-Dienstleister auf dem internationalen Markt. Unternehmen auf der ganzen Welt verlassen sich auf GEO, unsere Employer-of-Record-Lösung, um in mehr als 170 Länder auf der ganzen Welt zu expandieren und neue Mitarbeitende einzustellen, und zwar schnell und gesetzeskonform.
Wir haben schon so gut wie alle denkbaren Szenarien der globalen Beschäftigung erlebt und wissen dank unserer umfassenden Kenntnisse der lokalen Gesetze und kulturellen Eigenheiten, worauf es ankommt, damit es mit dem Arbeitsverhältnis in Indonesien klappt. Wir bieten schriftliche Verträge in der Landessprache, Gehälter in der Landeswährung und HR-Unterstützung in der lokalen Zeitzone Ihrer Beschäftigten.
Zusätzlich unterstützen wir als globaler Payroll-Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungsverwaltung – einschließlich Zahlungen, Einreichungen und anderer Berechnungen – auf der ganzen Welt und können die Lohn- und Gehaltsabrechnungsanforderungen von Unternehmen jeder Größe erfüllen.
Ganz gleich, ob Sie Neueinstellungen im Rahmen einer strategischen Expansion vornehmen möchten oder Bedarf an speziellen Arbeitskräften haben, unser Beratungspersonal für globale Lösungen wird Ihnen verschiedene Optionen für Ihre internationale Personalbeschaffung vorstellen, damit Sie die richtige Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Kontaktieren Sie uns noch heute.
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