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Employer of Record in China

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China Wichtige Fakten

Zeitzone in Peking
GMT +8
Datumsformat
JJJJ/MM/TT
Häufigkeit der Gehaltsabrechnung
Monatlich
Währung
Chinesischer Yuan Renminbi (RMB)
Amtssprache
Mandarin (Putonghua)
Schwierigkeit einer Kündigung
Schwierig
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Arbeitsvisa und Einwanderung in China

Visa für ausländische Staatsangehörige

In China kann die Einstellung von Ausländern ohne gültige Arbeitserlaubnis zu Geldstrafen, rechtlichen Schritten oder zur Annullierung des Visums führen. Die chinesische Regierung überwacht die Beschäftigung streng, um sicherzustellen, dass Arbeitsplätze zuerst an chinesische Staatsbürger vergeben werden, es sei denn, es werden spezielle Fähigkeiten benötigt. Aus diesem Grund hat China Programme für die qualifizierte Zuwanderung von Ausländern strukturiert, die hochqualifizierte Fachkräfte in Bereichen wie Ingenieurwesen, Gesundheitswesen, Informationstechnologie und Finanzen vorsehen. Diese Arbeitskräfte können ein chinesisches Arbeitsvisum beantragen:  

  • Z-Visum: Für ausländische Staatsangehörige, die in China beschäftigt sind und eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung benötigen  
  • R-Visum: Für hochrangige Talente und Personen mit in China dringend benötigten Fähigkeiten 
  • Visum für den unternehmensinternen Transfer (ICT): Für Arbeitskräfte, die innerhalb desselben Unternehmens in eine chinesische Niederlassung versetzt werden

Ausländer können auch ein M-Visum beantragen, das für kurzfristige Geschäftsbesuche, die Teilnahme an Sitzungen oder die Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten in China ausgestellt wird. Sie erlaubt keine Vollzeitbeschäftigung in einem chinesischen Unternehmen.

Sponsoring und Verantwortung des Arbeitgebers 

Die Einstellung ausländischer Staatsangehöriger in China erfordert die strikte Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsbestimmungen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sowohl die Stelle als auch der Bewerber die von den chinesischen Einwanderungsbehörden und dem Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit (MOHRSS) festgelegten Kriterien erfüllen.  

Zulassungskriterien 

  • Ausrichtung der Stelle: Die Stelle muss den Qualifikationen des Bewerbers entsprechen und für den Betrieb des Arbeitgebers erforderlich sein.  
  • Qualifikationen der Bewerber:innen: Der/die Bewerber:in sollte über einschlägige berufliche oder akademische Qualifikationen verfügen, in der Regel über einen Bachelor-Abschluss oder einen höheren Abschluss, sowie über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Bereich.  
  • Alter und Gesundheitszustand: Die Bewerber müssen in der Regel zwischen 18 und 60 Jahre alt und bei guter Gesundheit sein.  

Erforderliche Unterlagen 

  • Arbeitsvertrag: Ein unterschriebener Vertrag, in dem Gehalt, Aufgaben und Details zum Arbeitsplatz festgelegt sind
  • Bildungs- und Berufsnachweise: Beglaubigte Kopien von Abschlüssen und Zeugnissen 
  • Antrag auf Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber muss bei den zuständigen chinesischen Behörden eine Arbeitserlaubnis für Ausländer beantragen.
  • Visumantrag: Sobald die Arbeitserlaubnis genehmigt ist, beantragt der Bewerber ein Z-Visum bei einer chinesischen Botschaft oder einem Konsulat
  • Gesundheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen: Ein ärztliches Attest und eine Überprüfung des Strafregisters im Heimatland des Bewerbers.  

Anforderungen nach der Ankunft

  • Aufenthaltsgenehmigung: Innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft muss die Arbeitskraft eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die für die Dauer des Arbeitsvertrags gilt.  
  • Anmeldung: Die Arbeitskraft muss sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft bei der örtlichen Polizeistation anmelden.  
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ausländische Arbeitskräfte im chinesischen Sozialversicherungssystem anzumelden, das Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Arbeitsunfall- und Mutterschaftsversicherungen umfasst. 

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