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Länder

Employer of Record in der Schweiz

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Schweiz Wichtige Fakten

Zeitzone in Zürich
GMT +2
Datumsformat
TT/MM/JJJJ
Häufigkeit der Gehaltsabrechnung
Monatlich
Währung
Schweizer Franken (CHF)
Amtssprache
Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Schwierigkeit einer Kündigung
Mäßig schwierig
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Arbeitsvisa und Einwanderung

Visa für ausländische Staatsangehörige

In der Schweiz kann die Einstellung von Ausländern ohne gültige Arbeitserlaubnis zu Geldstrafen, rechtlichen Schritten oder zum Entzug der Geschäftslizenz führen. Die Schweizer Regierung setzt strenge Vorschriften durch, um sicherzustellen, dass Beschäftigungsmöglichkeiten zuerst für Schweizer Bürger und EU-/EFTA-Staatsangehörige zur Verfügung stehen, es sei denn, es sind spezielle Fähigkeiten erforderlich. Aus diesem Grund hat die Schweiz Programme für die qualifizierte Zuwanderung von Ausländern strukturiert, die hochqualifizierte Fachkräfte in Bereichen wie Ingenieurwesen, Gesundheitswesen, Informationstechnologie und Finanzwesen ansprechen. Diese Visa sind für ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz erhältlich:

  • L-Bewilligung (Kurzzeitaufenthaltsbewilligung): Für Arbeitsverträge mit einer Dauer von weniger als einem Jahr, typischerweise für befristete Arbeitseinsätze oder Praktika verwendet.
  • B-Genehmigung (langfristige Aufenthaltsgenehmigung): Für befristete oder unbefristete Arbeitsverträge, die in der Regel für ein bis fünf Jahre ausgestellt und unter bestimmten Bedingungen verlängert werden können.
  • Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung): Für Personen aus dem benachbarten Ausland, die in der Schweiz arbeiten und mindestens einmal pro Woche nach Hause zurückkehren.

Ausländer können auch ein kurzfristiges Geschäftsvisum beantragen, das für die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen oder die Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten in der Schweiz ausgestellt wird. Sie erlaubt keine Vollzeitbeschäftigung in einem Schweizer Unternehmen.

Sponsoring und Verantwortung des Arbeitgebers

Die Anstellung eines ausländischen Staatsangehörigen in der Schweiz erfordert die Einhaltung von Einwanderungs-, Arbeits- und Steuervorschriften. Der sponsernde Arbeitgeber (oder „Employer of Record“) muss die folgenden Anforderungen erfüllen.

Zulassungskriterien  

  • Bestätigen Sie, dass der ausländische Bewerber die erforderlichen Qualifikationen besitzt und dass kein geeigneter Schweizer oder EU/EFTA-Bürger zur Verfügung steht.  
  • Führen Sie gegebenenfalls eine Arbeitsmarktprüfung über das Regionale Arbeitsamt (RAV) und das EURES-Stellenportal durch.
  • Reichen Sie dem kantonalen Migrationsamt und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ein unterschriebenes Stellenangebot, die Anmeldeunterlagen des Unternehmens und die Zeugnisse des Bewerbers ein.  

Erforderliche Unterlagen  

  • Gültiger Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.
  • Arbeitsvertrag mit Angaben zu Aufgaben, Gehalt und Dauer der Beschäftigung
  • Unternehmenseintragung und Absichtserklärung.
  • Beglaubigte Kopien der Bildungs- und Berufsabschlüsse. 
  • Antrag auf Arbeitserlaubnis (z. B. L-Bewilligung für kurzfristigen Aufenthalt, B-Bewilligung für langfristigen Aufenthalt oder G-Bewilligung für Grenzgänger.  
  • Ausgefülltes Visumantragsformular und biometrische Fotos 

Anforderungen nach der Ankunft  

  • Nach der Einreise in die Schweiz muss sich die ausländische Arbeitskraft innerhalb von 14 Tagen bei der örtlichen Gemeinde anmelden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
  • Sicherstellung der Anmeldung beim schweizerischen Sozialversicherungssystem für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Informieren Sie die örtlichen Behörden im Falle einer Änderung der Adresse, des Beschäftigungsstatus oder der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.

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