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Employer of Record in der Schweiz
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Schweiz Wichtige Fakten
Arbeitsrecht in der Schweiz
Arbeitsverträge
In der Schweiz können befristete bzw. unbefristete Arbeitsverträge oder Zeitarbeits-/Probezeitverträge abgeschlossen werden, je nach Art der Tätigkeit und der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitskräfte. Unbefristete Arbeitsverträge müssen Leistungen wie bezahlten Urlaub, Sozialversicherungsbeiträge und Rentenversicherungen beinhalten. Befristet Beschäftigte haben Anspruch auf dieselben Leistungen wie unbefristet Beschäftigte, und aufeinander folgende befristete Verträge ohne sachliche Rechtfertigung können als unbefristet angesehen werden.
In der Schweiz gibt es auch Lehrverträge, vor allem für die Ausbildung, die durch das Berufsbildungsgesetz geregelt werden. Arbeitgeber, die Auszubildende einstellen, sind dazu verpflichtet:
- Bereitstellung strukturierter Schulungen, die sich an genehmigten Lehrplänen orientieren
- Zahlung eines Stipendiums für Auszubildende gemäß den staatlichen Vorschriften
- Gewährleistung, dass Auszubildende in einem sicheren Umfeld arbeiten
- Einhaltung der regulären Arbeitszeiten, wie sie in den Arbeitsnormen festgelegt sind
Kündigung und Kündigungsfristen
In der Schweiz schreibt das Arbeitsrecht in der Regel eine schriftliche Kündigung vor, wobei die Kündigungsfristen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat für ein Dienstjahr, zwei Monate für zwei bis neun Dienstjahre und drei Monate für mehr als neun Dienstjahre. In den meisten Fällen haben gekündigte Arbeitskräfte Anspruch auf eine Abmahnung und eine faire Anhörung. Triftige Gründe für eine Entlassung sind unter anderem Folgende:
- Diebstahl
- Ungebührliches Verhalten
- Bestechung
- Gehorsamsverweigerung
- Regelmäßige Vernachlässigung der Pflichten
- Mangelnde Leistungsfähigkeit
- Finanzielle Unregelmäßigkeiten
Arbeitskräfte haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag festgelegt. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Gratifikationszahlung, jedoch können zusätzliche Vergütungen auf der Grundlage von Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen gewährt werden. Als Ihr Employer of Record (EOR) in der Schweiz können wir Sie bei der Verwaltung von Mitarbeiterentlassungen unterstützen, indem wir Sie rechtlich beraten und einen personalisierten Prozess anbieten, der die Einhaltung des Arbeitsrechts gewährleistet und rechtliche Risiken minimiert.
Probezeiten
In der Schweiz sind die Probezeiten indirekt im lokalen Recht geregelt und dauern in der Regel zwischen einem und drei Monaten in der Privatwirtschaft, und ähnliche Fristen gelten laut Schweizerischem Obligationenrecht auch für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Arbeitszeiten und Überstunden
Die normale Wochenarbeitszeit in der Schweiz beträgt in der Regel 40 bis 44 Stunden, verteilt auf fünf Tage, mit einer gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche für Büro- und Industriearbeiter und 50 Stunden pro Woche für andere Branchen. Die Arbeitskräfte haben Anspruch auf 11 zusammenhängende Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen und mindestens einen vollen freien Tag pro Woche, in der Regel einschließlich Sonntag.
Jede Arbeit, die über die Normalarbeitszeit hinausgeht, gilt als Überstunden. Das Schweizer Gesetz begrenzt Überstunden auf 170 Stunden pro Jahr für Arbeitskräfte mit einer 45-Stunden-Woche und 140 Stunden pro Jahr für Arbeitskräfte mit einer 50-Stunden-Woche. Überstunden müssen mit 125 % des regulären Lohns oder mit gleichwertiger Freizeit abgegolten werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Steuern
In der Schweiz wird dies als Quellensteuer bezeichnet und von den Arbeitgebern vor der Auszahlung der Gehälter an die Arbeitskräfte einbehalten. Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer von den Gehältern der Arbeitskräfte auf der Grundlage der geltenden kantonalen und eidgenössischen Steuersätze abziehen und bei den örtlichen Steuerbehörden einreichen.
Arbeitgeberlohnbeiträge
Das Schweizer Sozialversicherungssystem erfordert Arbeitgeberbeiträge, die von der Gesamtzahl der Beschäftigten abhängen. Diese Beiträge decken Renten, medizinische Versorgung, Invaliditätsversicherung und Gratifikationszahlungen ab. Darüber hinaus wird die Arbeiterunfallversicherung durch Beiträge der Regierungen der Bundesstaaten, der Arbeitgeber und der Beschäftigten finanziert.
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