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Employer of Record in Mexiko
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Mexiko Wichtige Fakten
Arbeitsrecht in Mexiko
Arbeitsverträge
In Mexiko können befristete bzw. unbefristete Arbeitsverträge oder Zeitarbeits-/Probezeitverträge abgeschlossen werden, je nach Art der Tätigkeit und der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitskräfte. Unbefristete Arbeitsverträge müssen Leistungen wie die Anmeldung bei der mexikanischen Sozialversicherungsanstalt (IMSS), Beiträge zum Wohnungsfonds (INFONAVIT), Altersvorsorge (AFORE), bezahlten Urlaub und Jahresendprämien beinhalten. Befristet Beschäftigte haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie unbefristet Beschäftigte, sofern der Vertrag durch besondere Umstände wie projektbezogene Arbeit oder vorübergehende Vertretung gerechtfertigt ist.
Auch in Mexiko gibt es Ausbildungsverträge, hauptsächlich für die Schulung, die durch das Bundesarbeitsgesetz geregelt werden. Arbeitgeber, die Auszubildende einstellen, sind dazu verpflichtet:
- Bereitstellung strukturierter Schulungen, die sich an genehmigten Lehrplänen orientieren
- Zahlung eines Stipendiums für Auszubildende gemäß den staatlichen Vorschriften
- Gewährleistung, dass die Auszubildenden in einem sicheren Umfeld arbeiten
- Einhaltung der regulären Arbeitszeiten, wie sie in den Arbeitsnormen festgelegt sind
Kündigung und Kündigungsfristen
In Mexiko schreiben die Arbeitsgesetze keine bestimmte Kündigungsfrist vor, allerdings sind die Arbeitgeber verpflichtet, anstelle der Kündigung eine Abfindung zu zahlen. In den meisten Fällen haben gekündigte Arbeitskräfte Anspruch auf eine Abmahnung und eine faire Anhörung. Triftige Gründe für eine Entlassung sind unter anderem Folgende:
- Unehrlichkeit oder Gewalt
- Schwerwiegendes Fehlverhalten
- Gehorsamsverweigerung
- Vorsätzliche Sachbeschädigung
- Ungerechtfertigte Abwesenheiten
- Sonstige schwere Pflichtverletzungen
Arbeitskräfte, die ohne triftigen Grund entlassen werden, haben Anspruch auf eine Abfindung, die drei Monatsgehälter, 20 Tagesgehälter für jedes Dienstjahr und eine Dienstaltersprämie von 12 Tagesgehältern pro Dienstjahr umfasst. Als Ihr Employer of Record (EOR) in Mexiko können wir Ihnen bei der Verwaltung von Mitarbeiterentlassungen helfen, indem wir Sie rechtlich beraten und einen personalisierten Prozess anbieten, der die Einhaltung der Arbeitsgesetze gewährleistet und rechtliche Risiken minimiert.
Probezeiten
In Mexiko wird die Probezeit durch das Bundesarbeitsgesetz geregelt und beträgt in der Regel bis zu 30 Tage in der Privatwirtschaft und bis zu 180 Tage für leitende oder spezialisierte technische Positionen, wobei ähnliche Fristen für staatliche Stellen gelten.
Arbeitszeiten und Überstunden
Die Standard-Arbeitswoche in Mexiko beträgt 48 Stunden, aufgeteilt in Acht-Stunden-Tage. Die gesetzliche Tageshöchstgrenze beträgt:
- Tagesschicht: 8 Stunden
- Nachtschicht: 7 Stunden
- Gemischte Schicht: 7,5 Stunden
Überstunden werden mit 200 % des regulären Stundensatzes für die ersten neun zusätzlichen Stunden pro Woche vergütet. Überstunden, die über neun Stunden pro Woche hinausgehen, werden mit 300 % vergütet und können zu Geldstrafen für den Arbeitgeber führen.
Steuern
In Mexiko wird die Quellensteuer als Impuesto Sobre la Renta (ISR) bezeichnet und von den Arbeitgebern vor der Auszahlung der Gehälter an die Arbeitskräfte einbehalten. Arbeitgeber müssen die ISR von den Gehältern der Arbeitskräfte auf der Grundlage der geltenden Einkommensteuersätze abziehen und an die mexikanischen Steuerbehörden übermitteln.
Arbeitgeberlohnbeiträge
Das mexikanische Sozialversicherungssystem erfordert Arbeitgeberbeiträge, die von der Gesamtzahl der Beschäftigten abhängen. Diese Beiträge decken Renten, medizinische Versorgung, Invaliditätsversicherung und Gratifikationszahlungen ab. Darüber hinaus wird die Arbeiterunfallversicherung durch Beiträge der Regierungen der Bundesstaaten, der Arbeitgeber und der Beschäftigten finanziert.
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