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Länderfakten

Hire in Indien

Erfahren Sie mehr über Beschäftigungsvorschriften, Gehaltsanforderungen und andere wichtige Informationen zur Einstellung von Arbeitnehmern in Indien.

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Arbeitsvisa und Einwanderung in Indien

Visa für ausländische Staatsangehörige

In Indien kann die Einstellung von Ausländern ohne gültige Arbeitserlaubnis zu Geldstrafen, rechtlichen Schritten oder zur Annullierung des Visums führen. Die indische Regierung achtet streng darauf, dass Arbeitsplätze zuerst an indische Staatsangehörige vergeben werden, es sei denn, es werden spezielle Fähigkeiten benötigt. Daher gibt es in Indien nur begrenzte Programme für die Zuwanderung von qualifizierten Ausländern, aber es gibt gesonderte Bestimmungen für hochqualifizierte Fachkräfte in Bereichen wie IT, Finanzwesen, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen.

Für bestimmte Arbeitskategorien können Ausländer auch ein Beschäftigungsvisum („E-Visum“) beantragen. Ein kurzfristiges Geschäftsvisum („B-Visum“) kann ausländischen Staatsangehörigen für Geschäftsbesuche, Meetings oder zur Sondierung von Geschäftsmöglichkeiten in Indien ausgestellt werden. Ein Geschäftsvisum berechtigt nicht zur Beschäftigung in einem indischen Unternehmen.

Sobald eine Person ein indisches Beschäftigungsvisum beantragt hat, variiert die Bearbeitungszeit, beträgt in der Regel aber zwischen sieben und zehn Arbeitstagen. Die Gebühren für ein Beschäftigungsvisum hängen von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers und der Dauer des Visums ab. Erkundigen Sie sich bei der nächstgelegenen indischen Botschaft oder dem Hohen Kommission nach den aktuellen Visagebühren.

Sponsoring und Verantwortung des Arbeitgebers

Die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen mit einem Beschäftigungsvisum in Indien erfordert die Einhaltung bestimmter Zulassungskriterien, die Vorlage der erforderlichen Unterlagen und die Zahlung der entsprechenden Gebühren.

Zulassungskriterien

  • Spezielle Fähigkeiten: Der ausländische Staatsangehörige sollte über spezielle Fähigkeiten oder Qualifikationen verfügen, die in Indien nicht ohne Weiteres verfügbar sind.
  • Mindestgehalt: Der Antragsteller muss über ein Jahresgehalt von mindestens 25.000 USD verfügen. Ausgenommen von dieser Gehaltsgrenze sind ethnische Köche, Sprachlehrer (außer Englisch), Übersetzer und Mitarbeiter ausländischer Botschaften/hoher Kommissionen in Indien.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Reisepass: Ein Reisepass des Antragstellers, der noch mindestens sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist.
  • Arbeitsvertrag: Ein detaillierter Vertrag, in dem die Beschäftigungsbedingungen, einschließlich Funktion, Gehalts und Dauer des Arbeitsverhältnisses, festgelegt sind.
  • Registrierung des Unternehmens: Nachweis der Registrierung des indischen Unternehmens, z. B. die Gründungsurkunde.
  • Ausbildungsabschlüsse: Kopien der für die Stelle relevanten Abschlüsse oder Zeugnisse.
  • Lebenslauf/CV: Ein umfassender Lebenslauf mit detaillierten Angaben zur Berufserfahrung des Antragstellers.
  • Visumantragsformular: Ausgefülltes und unterzeichnetes Visumantragsformular.
  • Fotos: Aktuelle Passbilder, die den Vorgaben des indischen Konsulats oder der Botschaft entsprechen.

Anforderungen nach der Ankunft

  • Anmeldung: Ausländische Staatsangehörige, die ein Beschäftigungsvisum mit einer Gültigkeit von mehr als 180 Tagen besitzen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankunft in Indien beim Foreigners Regional Registration Office (FRRO) anmelden.
  • Steuerpflichten: Stellen Sie sicher, dass die indischen Steuergesetze eingehalten werden, einschließlich der Beschaffung einer permanenten Kontonummer (PAN) und der Erfüllung aller Steuerpflichten.


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