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Länder

Employer of Record in Deutschland

Erfahren Sie mehr über Arbeitsvorschriften, Lohnanforderungen und andere wichtige Informationen zur Einstellung von Arbeitnehmern in Employer of Record Deutschland.

Deutschland Wichtige Fakten

Zeitzone in Berlin
GMT +2
Datumsformat
TT/MM/JJJJ
Häufigkeit der Gehaltsabrechnung
Monatlich
Währung
Euro (EUR)
Amtssprache
Deutsch
Schwierigkeit einer Kündigung
Schwierig
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Arbeitsvisa und Einwanderung in Deutschland

Visa für ausländische Staatsangehörige

In Deutschland kann die Einstellung von Ausländern ohne gültige Arbeitserlaubnis zu Geldstrafen, rechtlichen Schritten oder zur Annullierung des Visums führen. Die deutsche Regierung setzt strenge Vorschriften durch, um sicherzustellen, dass deutsche Staatsangehörige zuerst eine Beschäftigung finden, es sei denn, es sind spezielle Fähigkeiten erforderlich.  

Deutschland verfügt über strukturierte Programme zur qualifizierten Zuwanderung von Ausländern, die hochqualifizierte Fachkräfte in Bereichen wie Ingenieurwesen, Gesundheitswesen, Informationstechnologie und Handwerk ansprechen. Diese Visa sind für ausländische Arbeitskräfte erhältlich: 

  • Blaue Karte EU: Für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger mit einem Arbeitsplatzangebot in Deutschland 
  • Visum nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Für Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss 
  • Visum für Arbeitssuchende: Erlaubt die Einreise nach Deutschland für bis zu sechs Monate zur Arbeitssuche 

Ausländer können auch ein kurzfristiges Geschäftsvisum beantragen, das für die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen oder die Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten in Deutschland ausgestellt wird. Sie erlaubt keine Vollzeitbeschäftigung in einem deutschen Unternehmen.

Sponsoring und Verantwortung des Arbeitgebers

Bei der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland müssen die einwanderungs- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sowohl die Stelle als auch der Bewerber die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Ausländerbehörden festgelegten Kriterien erfüllen. 

Zulassungskriterien  

  • Die Stelle muss den Qualifikationen des Bewerbers entsprechen und gegebenenfalls die Kriterien des Fachkräftemangels erfüllen 
  • Der Bewerber muss anerkannte berufliche oder akademische Qualifikationen vorweisen 
  • Der Arbeitgeber muss einen verbindlichen Arbeitsvertrag mit angemessenen Arbeitsbedingungen anbieten

Erforderliche Unterlagen  

  • Stellenangebot oder unterzeichneter Arbeitsvertrag mit Angaben zu Gehalt, Aufgaben und Arbeitsplatz 
  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen 
  • Nachweis eines Gehalts, das die nationalen oder Blue-Card-Schwellenwerte erreicht 
  • Ausgefüllte Visumantragsformulare und biometrischer Reisepass 
  • Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, falls erforderlich 

Anforderungen nach der Ankunft  

  • Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt  
  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde 
  • Anmeldung zur Krankenversicherung und Registrierung der Steuernummer 
  • Arbeitgeber müssen Beschäftigungsänderungen melden und Personalunterlagen zur Einsichtnahme aufbewahren

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