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Employer of Record in Deutschland
Erfahren Sie mehr über Arbeitsvorschriften, Lohnanforderungen und andere wichtige Informationen zur Einstellung von Arbeitnehmern in Employer of Record Deutschland.
Deutschland Wichtige Fakten
Sozialleistungen in Deutschland
Arbeitgeber in Deutschland sind nach dem nationalen Arbeitsrecht verpflichtet, verschiedene gesetzliche Leistungen zu erbringen.
Zusätzlich zu den unten aufgeführten Leistungen bieten viele Arbeitgeber auch Zusatzleistungen an, wie z. B. eine private Krankenversicherung, Pendlerzuschüsse, Jobbikes oder zusätzliche Rentenpläne. Diese Vorteile tragen dazu bei, qualifizierte Fachkräfte auf wettbewerbsfähigen Märkten anzuziehen und zu halten.
Als Ihr Employer of Record in Deutschland unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung konformer und wettbewerbsfähiger Leistungspakete, die den gesetzlichen Verpflichtungen und den Erwartungen des lokalen Marktes entsprechen.
Prämien- und Sonderzahlungen
In Deutschland sind Boni nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern werden in der Regel auf der Grundlage von individuellen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Unternehmensrichtlinien gewährt. Zu den üblichen Prämien gehören das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld, die in der Regel jährlich gezahlt werden. Zahlt ein Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg kontinuierlich eine Prämie, kann er eine betriebliche Übung" begründen, die einen Rechtsanspruch der Arbeitskräfte auf die Zahlung der Prämie in den Folgejahren begründet. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bonusbestimmungen klar definiert sind, um unbeabsichtigte Verpflichtungen zu vermeiden.
Jahresurlaub
In Deutschland haben die Arbeitskräfte nach einer sechsmonatigen Probezeit Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 Arbeitstage pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte, basierend auf einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht dies 20 Arbeitstagen pro Jahr. Dieser Urlaub wird voll bezahlt und sollte in Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitskraft geplant werden.
Um Talente anzuziehen und zu halten, gewähren Arbeitgeber oft zusätzlichen Urlaub, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Nicht in Anspruch genommener gesetzlicher Urlaub muss in der Regel innerhalb des Kalenderjahres genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Jahr ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe oder persönliche Umstände der Arbeitskraft dies rechtfertigen. In diesem Fall muss der übertragene Urlaub innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres verbraucht werden. Eine Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig.
Freistellung im Krankheitsfall
Persönliche und krankheitsbedingte Fehlzeiten sind im deutschen Sozialgesetzbuch geregelt. Die Arbeitskräfte haben Anspruch auf 100 % ihres Gehalts für bis zu sechs Wochen Krankheit, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bis zu 78 Wochen lang ein Krankengeld in Höhe von etwa 70 % des Gehalts der Arbeitskraft.
Mutterschutz und Elternzeit
Der obligatorische Mutterschaftsurlaub – Mutterschutz genannt – umfasst sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten verlängert sie sich auf 12 Wochen.
Arbeitgeber müssen jedem Elternteil nach der Geburt oder Adoption eines Kindes bis zu drei Jahre unbezahlten Urlaub gewähren, mit der Möglichkeit, bis zu 24 Monate dieses Urlaubs zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes zu nehmen. Arbeitskräfte, die ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem beabsichtigten Arbeitsbeginn schriftlich benachrichtigt haben, haben während dieses Zeitraums Anspruch auf Kündigungsschutz und die Möglichkeit, je nach vorherigem Einkommen und Arbeitsbedingungen Elterngeld vom Staat zu erhalten.
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