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Employer of Record in Mexiko

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Mexiko Wichtige Fakten

Zeitzone in Mexiko-Stadt
GMT -6
Datumsformat
TT/MM/JJJJ
Häufigkeit der Gehaltsabrechnung
Zweiwöchentlich
Währung
Mexikanischer Peso (MXN)
Amtssprache
Spanisch
Schwierigkeit einer Kündigung
Schwierig
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Sozialleistungen in Mexiko

Prämien- und Sonderzahlungen

In Mexiko schreibt das Bundesarbeitsgesetz ein jährliches Weihnachtsgeld, das so genannte „Aguinaldo“, in Höhe von mindestens 15 Tagen des Grundgehalts eines Arbeitskräftes vor. Dieser Bonus muss jedes Jahr bis zum 20. Dezember gezahlt werden, und die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Geldstrafen führen. Der Aguinaldo ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Arbeitgeber, und die Berechnungsmethode muss einheitlich auf alle anspruchsberechtigten Arbeitskräfte angewendet werden.

Jahresurlaub

Arbeitskräfte in Mexiko haben nach einem Jahr Dienstzeit Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Anspruch beträgt 12 Tage pro Jahr für Arbeitskräfte im ersten Jahr und erhöht sich in jedem weiteren Jahr um zwei Tage bis auf 20 Tage, wobei alle fünf Jahre eine weitere Erhöhung erfolgt. Dieser Urlaub ist voll bezahlt und muss innerhalb von sechs Monaten nach Vollendung eines vollen Dienstjahres genommen werden.

Zusätzlicher Urlaub kann im Rahmen eines Arbeitsvertrags angeboten werden, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Arbeitgeber bieten erweiterte Urlaubsregelungen an, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Beschäftigtenbindung zu verbessern.

Die Arbeitskräfte haben außerdem Anspruch auf eine Urlaubsprämie in Höhe von mindestens 25 % ihres regulären Gehalts während der Urlaubszeit. Nicht in Anspruch genommener gesetzlicher Urlaub muss innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums genommen werden; andernfalls kann er je nach Unternehmenspolitik verfallen.

Freistellung im Krankheitsfall

Arbeitskräfte in Mexiko haben nach einem Jahr Dienstzeit Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Anspruch beträgt 12 Tage pro Jahr für Arbeitskräfte im ersten Jahr und erhöht sich in jedem weiteren Jahr um zwei Tage bis auf 20 Tage, wobei alle fünf Jahre eine weitere Erhöhung erfolgt. Dieser Urlaub ist voll bezahlt und muss innerhalb von sechs Monaten nach Vollendung eines vollen Dienstjahres genommen werden.

Zusätzlicher Urlaub kann im Rahmen eines Arbeitsvertrags angeboten werden, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Arbeitgeber bieten erweiterte Urlaubsregelungen an, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Beschäftigtenbindung zu verbessern.

Die Arbeitskräfte haben außerdem Anspruch auf eine Urlaubsprämie in Höhe von mindestens 25 % ihres regulären Gehalts während der Urlaubszeit. Nicht in Anspruch genommener gesetzlicher Urlaub muss innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums genommen werden; andernfalls kann er je nach Unternehmenspolitik verfallen.

Elternurlaub

Persönliche und krankheitsbedingte Fehlzeiten werden durch das Bundesarbeitsgesetz geregelt. Arbeitskräfte haben Anspruch auf bis zu 52 Wochen bezahlten Krankheitsurlaub, wobei die mexikanische Sozialversicherungsanstalt (IMSS) eine Entschädigung in Höhe von 60 % des Gehalts der Arbeitskraft ab dem vierten Krankheitstag gewährt. Ein ärztliches Attest von einem IMSS-akkreditierten Arzt ist erforderlich.

Sonstige Sozialleistungen

Darüber hinaus sind Arbeitgeber nach mexikanischem Arbeitsrecht gesetzlich verpflichtet, die folgenden Leistungen zu erbringen:

  • Instituto Mexicano del Seguro Social (IMSS): Deckt Gesundheitsfürsorge, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Behinderungen und Altersrenten ab. Die Arbeitgeberbeiträge belaufen sich je nach Gehaltsstufe und Risikoklasse auf etwa 15-25 % des Lohns der Arbeitskraft.
  • INFONAVIT: Ein Wohnungsbaufonds, der Hypothekendarlehen für Arbeitskräfte unterstützt. Arbeitgeber zahlen 5 % des Gehalts der Arbeitskraft in den Fonds ein.
  • Rentensparen (SAR): Der Arbeitgeber zahlt 2 % des Gehalts eines Arbeitskräftes in das Rentensparsystem ein, das über AFORE-Konten verwaltet wird.
  • Gewinnbeteiligung (PTU): Alle Arbeitgeber müssen 10 % des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens an die Arbeitskräfte ausschütten.

Die öffentliche Gesundheitsfürsorge durch das IMSS steht allen versicherten Arbeitskräften und ihren Angehörigen zur Verfügung, aber viele Unternehmen bieten auch private Versicherungen oder zusätzliche Gesundheitspläne an. Als Ihr Employer of Record in Mexiko können wir Sie bei der Auswahl wettbewerbsfähiger und gesetzeskonformer Leistungspakete für Ihre Arbeitskräfte unterstützen.

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